Einer mehrgeschossigen Villa aus der Gründerzeit in Berlin-Charlottenburg wurde zum Ende des Krieges 1945 das Dach schwer geschädigt. Die Bausubstanz durchfeuchtete stark und eine üppige Hausschwammentwicklung war die Folge. Bis hinunter zum Erdgeschoß wurde ein Großteil des Mauerwerkes, Deckenbalkenlager, Höhlräume hinter Türzargen etc. stark von Myzel und Myzelsträngen durchwachsen. Schwarten der Berliner Einschubdecken waren insbesondere an der Decke des Erdgeschosses (Decke des Wohnkellers) auf der Unterseite, unter dem Kalkputz großflächig mit Schwarzschimmel und Myzel diverser Nassfäulepilze belegt.
Das Gesamtbild der Hausschwammkalamität eröffnete sich nach Freilegungsarbeiten im Rahmen von jüngsten Modernisierungsmaßnahmen im Jahre 2002.
In 2000 wurde das Erdgeschoss bedingt durch eine Haverie in der Küche überflutet, die Holzbalkendecken und die von Myzel durchdrungenen Balkenauflager des Kellergeschosses stark durchfeuchtet. Es kam damals zu keiner "Aufblühung" des alten Hausschwamms.
![]() |
Schwarten der Einschubdecke mit SchwarzschimmelbelagDie ursprünglich starke Durchfeuchtung der Decken zeigt sich in der beidseitig starken Ausbildung von Schwarzschimmel. Die hellen Partien sind anheftender Sand aus der Einschubdecke. |
Es konnte bei Bauöffnung nachvollzogen werden, dass seinerzeit nach Dachreparatur und beginnender Austrocknung, die vom Hausschwamm zerstörten Holzbauteile saniert worden sind. Bei der damaligen Notsanierung wurden die Myzelnester und Oberflächenmyzelien in den betreffenden Bereichen deutlich gestört. Das Myzel verblieb im Baukörper. Eine Bekämpfung des Hausschwamms wurde und konnte seinerzeit nicht durchgeführt werden. Der Baukörper trocknete zunehmend aus, der Hausschwamm stagnierte und verlor seine Aktivität. Jetzige, umfangreiche Vitalitätstests bestätigten, dass der Pilz vollständig abgestorben ist.
Bekämpfungsmaßnahmen wurden diesbezüglich und sekundär aus Kostengründen nicht nach DIN 68800-4 und dem WTA Merkblatt: "Der Echte Hausschwamm..." durchgeführt, trotz Bedenkenanmeldung der Gewerke.
Nach Aufklärung und folglicher Zustimmung des Bauherrn wurde einzig und allein, aus kosmetischer Sicht die Myzelien und Myzelstränge entfernt und die Wände abgeflammt, die neu einzubauenden tragenden und aussteifenden Hölzer vorbeugend im Kesseldruckverfahren behandelt. Die Unterlassung einer in diesem Fall unsinnigen Bohrlochtränkung oder einer Druckinjektion von chemischen Mitteln nach Forderung der DIN 68800-4, 4.3.2 - 4.3.3., ersparte dem Bauherrn angesichts der befallenen, unendlich scheinenden Wandflächen
Kosten von ca. 70.000 €
.
Das Wagnis der "Unterlassung" wurde nach intensiver negativ ausfallender Vitalitätsprüfungen und mikroskopischer Suche nach Arthrosporen entschieden. In allen mikroskopischen Prüfungen konnten keine Gefäßhyphen in den Strängen gefunden werden. In den meißten Fällen werden diese durch Mikroben zersetzt.
© 2005 by Selmar Petzoldt